Unterschied von Immobilienmakler vs. Immobiliengutachter!

Immobilienmakler vs. Immobiliengutachter

 

1 - Welche Tätigkeiten führt der ein oder andere aus? Was unterscheidet beide?

 

Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler (oder Immobilienvermittler) fungiert als Mittelsperson zwischen Immobilienverkäufer und den verschiedenen Kaufinteressenten. Er ermittelt ebenfalls zuerst den Wert der Immobilie, seine Bewertung wird von Gerichten und Behörden jedoch nicht anerkannt. Ein Makler arbeitet in aller Regel auf Erfolgsbasis, das heißt, seine Arbeit ist solange kostenfrei, bis die Immobilie veräußert wurde. Die Wertermittlung durch einen unserer Makler ist zudem unverbindlich und daher oft ohne Mehrwert für den Kunden. Grundsätzlich arbeitet der Immobilienmakler erfolgsabhängig und wird den Wert des Hauses oder den der Eigentumswohnung so festlegen, wie die Immobilie schnellstmöglich auf dem Markt platziert werden kann. Der Verkaufswert bestimmt dabei die Verkaufsprovision. Hinzu kommt, dass der Makler keine besondere Fachkunde nachzuweisen hat.

Immobiliengutachter

Ein Immobiliengutachter (oder Immobilienbewerter, Sachverständiger) bewertet den Wert einer Immobilie und erstellt ein entsprechendes Wertgutachten. Dieses Wertgutachten hat, je nach Gutachter, auch vor Gerichten und Behörden Bestand. Um den Verkauf der Immobilie kümmert sich ein Immobiliengutachter jedoch nicht. Auch die Höhe des ermittelten Verkehrswertes der Immobilie ist für den professionellen und neutralen Immobiliengutachter nicht von Bedeutung, da seine Tätigkeit nach Aufwand bezahlt wird. Es ist daher für einen seriösen Immobiliengutachter egal ob die Immobilie 100.000 Euro oder 5 Millionen Euro wert ist. Sein Aufwand ist z.B. bei beiden Immobilien gleich, dann ist auch die Honorierung gleich.

 

 

2 - Ausbildung / Qualifikationen

 

Immobilienmakler

Eine Ausbildung für Immobilienmakler ist nicht vorgeschrieben, lediglich eine behördliche Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung ist erforderlich. Also jeder der bereit ist rund 400 Euro für diese Erlaubnis zu bezahlen kann sich Immobilienmakler nennen.

Immobiliengutachter

Der Begriff des Sachverständigen ist grundsätzlich nicht geschützt. Die Ausübung dieser Tätigkeit erfordert umfangreiche Kenntnisse diverser Wissenschaften, wie bspw. der Mathematik, der ökonometrischen Statistik, der Betriebswirtschaftlehre und Volkswirtschaftslehre, der Rechtswissenschaften, der Architektur und nicht zuletzt die umfassende Kenntnisse der Baukunde und Statik. Weiterhin werden langjährige Erfahrungen in der Immobilienwirtschaft vorausgesetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, sich von infrage kommenden Kandidaten entsprechende Qualifikationsnachweise zeigen zu lassen – beispielsweise von der IHK, der DEKRA, TÜV  oder von anderen Verbänden ausgestellte Tätigkeitsnachweise. Immobiliengutachter darf sich jeder nennen! Jedoch wer sich so nennt, unterliegt auch den gesetzlichen Wettbewerbskriterien und haftet für sein Tun! Zertifizierter Sachverständiger allerdings darf sich nur der nennen, der auch von einer entsprechenden Stelle zertifiziert wurde. Kunden können bei Zertifizierten Sachverständigen auf eine besondere Sachkenntnis vertrauen, da diese Immobiliengutachter überall, z.B. bei Gericht, Finanzamt, Behörden, volle Anerkennung genießen. Die verbreite Berufsbezeichnung lautet Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

 

 

3 - Mit welchen Kosten ist für die jeweilige Tätigkeit zu rechnen?

 

Immobilienmakler

Der Immobilienmakler bekommt eine Courtage bzw. Provision. Diese ist immer ein Prozentsatz vom Kaufpreis einer Immobilie. In der Regel nimmt der Immobilienmakler vom Verkäufer 2-4% vom Kaufpreis und vom Käufer 3-6% zzgl. Mwst.

Immobiliengutachter

Ein Immobiliengutachter erhält ein Honorar. Dieses richtet sich bei vielen nach dem ermittelten Verkehrswert. Es gibt aber auch Immobiliengutachter die mit Festhonorar arbeiten.

 

 

4 - Was ist bei der jeweiligen Immobilienbewertung zu beachten?

 

Immobilienmakler

Eine Wertermittlung von einem Immobilienmakler hat keine Anerkenntnis bei Gericht, Finanzamt oder Behörden. Diese kurzen und überschläglichen Bewertungen werden in der Praxis nur zur ersten Einwertung einer Immobilie genutzt. Die Wertermittlung erfolgt somit meistens ohne Berechnung. Eventuelle Belastungen oder Eintragungen im Grundbuch, werden bei Maklerberechnungen nicht mit berücksichtigt.

Immobiliengutachter

Eine Wertermittlung eines Immobiliengutachters genießt bei allen Stellen, wie bei Gericht, Finanzamt, Nachlassgerichte oder Banken sowie Versicherungen volle Anerkenntnis. Ein professionell erstelltes Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB muss nach gewissen Vorschriften und Richtlinien gestaltet sein.

 

 

5 - Haftung für die geleistete Arbeit?

 

Immobilienmakler

Der Immobilienmakler haftet für seine Wertermittlung nicht, da diese nicht selten nur mündlich ausgesprochen wird. Auch vor Gericht oder bei Behörden haben Wertermittlungen von Maklern keine Akzeptanz.

Immobiliengutachter

Die Wertermittlung eines Immobiliengutachters wird i.d.R. als gerichtsfestes Verkehrswertgutachten abgefasst und vom Ersteller unterzeichnet. Der Immobiliengutachter haftet in vollem Umfang für seine Tätigkeiten.

 

 

6 - Vorteile für den Kunden bei einer Immobilienbewertung

 

Immobilienmakler

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen, dann sind sie bei einem Immobilienmakler an der richtigen Stelle. Von Wertermittlungen die z.B. für die Regelung der Erbaufteilung, des Pflichtteils oder bei einer Scheidung benötigt wird, raten wir daher dringend von der Immobilienbewertung durch einen Makler ab, da diese oft nicht die nötige Anerkenntnis genießt.

Immobiliengutachter

Nur ein zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung gewährleistet für den Kunden eine qualitativ hochwertige Arbeitsleistung. Vertrauen Sie daher nur auf den kompetenten Fachmann wenn es um eine neutrale Verkehrswertermittlung geht.

 

 

Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich und diskret näher!

 

 

 


Marktgerechte und qualifizierte Immobilienbewertung

Was macht ein Sachverständiger für Immobilienbewertung?

Egal ob Wohnung oder Haus, Kauf oder Verkauf, das wichtigste ist immer das gleiche „Wie viel ist diese Immobilie wert?“

Wann immer diese Frage gestellt wird, muss ein Immobiliengutachten eingeholt werden. Denn für den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie spielen viele Faktoren eine Rolle. Als Laie kann man da leicht viele Sachen übersehen und unter- oder überschätzen.

Die Zertifizierung nach festen Normen und langjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet garantieren eine professionelle Immobilienbewertung. Bei der Verkehrswertermittlung werden auch Schäden, Wertminderungen oder Werterhöhungen sachgerecht berücksichtigt.

Bei der Ermittlung des Verkehrswertes spielt es keine Rolle, wofür die Immobilienbewertung erstellt wird.  Egal ob für eine Immobilienkaufberatung, ein geerbtes Wohnhaus oder ein Mietshaus, ein Gutachten schafft immer Klarheit. Ob Privatkunde, Geschäftskunde oder öffentliche Verwaltung!

Wertgutachten werden nach der Qualität bemessen, die sie haben. So ist die Begründung eines Gutachtens das wichtigste Element jeder Gutachtertätigkeit. Es kommt nicht allein darauf an, dass ein Gutachten im Ergebnis richtig ist, es muss auch richtig begründet sein und für jeden Verbraucher nachvollziehbar und nachprüfbar sein.

In vielen dieser Fälle (vor allem bei Gutachten für Ämter) ist ein rechtsgültiges anerkanntes Immobiliengutachten von einem qualifizierten Sachverständigen erforderlich.

Professionelle Immobilienbewertung alleine reicht nicht, auch die Bewertung von Schäden an und in Gebäuden, sowie Schimmelpilzerkennung gehört zum Standard.

Die Begutachtung einer Immobilie - einer Wohnung, ein Haus, eines bebauten oder unbebauten Grundstücks - kann aus den unterschiedlichsten Gründen erforderlich werden: Sie benötigen einen fachmännischen Rat bei Kauf oder Verkauf, ein Schiedsgutachten soll einer Erbauseinandersetzung den Zündstoff nehmen, die steuerliche Bewertung eines geerbten Grundstücks ist zu überprüfen, für eine Modernisierung möchten Sie sich mit Hilfe eines Beleihungswertgutachtens den erforderlichen finanziellen Spielraum verschaffen. Bei Immobilien handelt es sich in der Regel um längerfristige Investitionen. Da es dabei auch um eine Menge Geld geht, steht viel auf dem Spiel. Eine gute Immobilienkaufberatung und die Immobilienbewertung eines Fachmannes sind unerlässlich. Wird auf ein Immobiliengutachten verzichtet, zahlt man einen überhöhten Preis für die Immobilie und sieht sich am Ende auch noch zusätzlichen, ungeplanten Kosten für Reparaturen oder weitere Investitionen gegenüber. Das Gegenstück dazu wäre, dass Sie mangels zuverlässiger Informationen ein Haus unter seinem Marktwert verkaufen. Holen Sie sich eine fachliche Immobilienkaufberatung ein, um am Ende nicht mit diesen Problemen konfrontiert zu werden.