Die Honorarkosten für ein Verkehrswertgutachten von einem Immobiliengutachter kann vom zu versteuernden Erbe abgesetzt werden!
Erbschaftsteuerbescheid bekommen? Lassen Sie unbedingt den Verkehrswert neutral überpfüfen!
Die Bewertung von Immobilien erfolgt nach dem Vergleichswertverfahren (insbesondere Wohnungseigentum), dem Ertragswertverfahren (insbesondere vermietete Immobilien) oder dem Sachwertverfahren (insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern). Die Immobilienbewertung führt ein Sachverständiger für Immobilienbewertung neutral und unabhängig durch.
Vermietete Immobilien werden leicht begünstigt, weil für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 Prozent ihres Wertes anzusetzen sind (§ 13c ErbStG). Der zu Wohnzwecken vermietete Grundbesitz kann im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gelegen sein. Zu Wohnzwecken vermietete Wohnungen, die also nicht zum Betriebsvermögen zählen, werden mithin bei der Erbschaftsteuerermittlung nur mit 90 Prozent ihres tatsächlichen Wertes als "Verkehrswert" erfasst. Weitere steuerliche Vergünstigungen bei vermieteten Immobilien: Die auf vermietete Wohnungen entfallende Erbschaftsteuer kann auf Antrag des Steuerzahlers bis zu 10 Jahre zinslos gestundet werden, soweit die Erbschaftsteuer nur durch Veräußerung der Wohnimmobilien bezahlt werden kann. Dies gilt übrigens auch, wenn die Immobilie nach dem Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Grundsätzlich ist seit dem 01.01.2009 der Grundbesitz mit dem Verkehrswert zu bewerten. Das Bewertungsgesetz enthält dazu in den §§ 176ff. BewG umfangreiche Bestimmungen (Beispiel: Nach § 177 BewG ist der gemeine Wert zu Grunde zu legen). In der Praxis werden zur Berechnung des Verkehrswertes von Grundbesitz die Ausführungen der Wertermittlungsverordnung herangezogen.
Unser Tipp:
Durch ein neutrales und rechtssicheres Verkehrswertgutachten für die Immobilie können Sie ggf. erhebliche Steuerzahlungen vermeiden bzw. verringern.
Niedrigerer Wert: Im Einzelfall kann der Erbschaftssteuer-Schuldner nachweisen, dass der wahre Verkehrswert der betreffenden Immobilie geringer ist. In der Praxis bedeutet dies, dass der Steuerpflichtige einen Immobiliengutachter mit der Wertermittlung für die Immobilie beauftragt. Die Kosten für das Verkehrswertgutachten kann der Erbe vom zu versteuernden Erbe absetzen.