Wertermittlung von Immobilien im Ausland
Die Ermittlung des marktgerechten Verkehrswertes von einer Immobilie im Ausland ist Aufgabe von einem sachkundigen Immobiliengutachter der für Auslandsimmobilien zuständig ist. Bei Immobilien im Ausland läuft die Wertermittlung nicht wie im gängigen deutschen Verfahren ab. Es müssen viele weitere Arbeiten und Recherchen ausgeführt werden. Zudem muss in der Regel auch die Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt werden.
Die Wertermittlung von im Ausland befindlichen Immobilien, wie z.B. in Spanien, Italien, Frankreich, USA, Dubai, Karibik etc. führt unsere Fachabteilung – die BEWERTUNGSSTELLE FÜR AUSLANDSIMMOBILIEN – durch. Hierzu führen wir eine eigene Webseite wo Sie sich bestens bezüglich Wertermittlung von Auslandsimmobilien informieren und einen Sachverständigen für Auslandsimmobilien beauftragen können.
Hier gelangen Sie zu unserer Webseite für Auslandsimmobilien:
Bewertung von Immobilien im Ausland
Sie besitzen eine Immobilie und möchten den Verkehrswert wegen Scheidung, Trennung oder An- oder Verkauf wissen? Sie benötigen für die Berechnung der Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, etwaiger Pflichtteilsansprüche, Erbregelung, ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie im z.B. Spanien, Italien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Portugal, Türkei, Griechenland, Kroatien, Malta, Dänemark, Großbritannien, Schweden, Niederlande, USA, Kanada, Bahamas, Bermudas, Brasilien, Mexiko, Karibik, Südafrika, Ägypten, Marokko, Dubai, Singapore, Hong Kong, Thailand oder Australien?
Oder Sie möchten für private Regelungen den Marktwert / Verkehrswert einer im Ausland befindlichen Immobilie kennen und diesen neutral bescheinigt wissen? Der Wert einer Immobilie ist bekanntlich von der Lage abhängig. So sind beispielsweise Häuser, Apartments, Wohnungen oder Grundstücke am Lago Maggiore, am Gardasee, am Zürichsee, in Kitzbühel, in St. Moritz, in Monte Carlo, in Nizza, in Beverly Hills, auf Sardinien, auf den Bahamas, oder in den Metropolen der Welt wie in New York in Manhattan, in Los Angeles am Malibu-Beach, in Rom am Kolosseum, in Aspen Colorado in den Rocky Mountains, an der Côte d’Azur, auf Mallorca, auf Teneriffa, in Barcelona um die Sagrada Familia, in Paris um die Eifelturm, in Dubai / Jumeirah oder in London die teuersten Lagen der Welt.
Wir – die BEWERTUNGSSTELLE FÜR AUSLANDSIMMOBILIEN – sind Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Wertermittlung von Immobilien im Ausland.
Fragen Sie jetzt unverbindlich an, gerne beraten wir Sie kostenfrei und ermitteln Ihren Bedarf!
Die professionelle und neutrale Immobilienbewertung von Auslandsimmobilien wird immer wichtiger, da viele Deutsche im Ausland Immobilien besitzen und diese vererben, verkaufen, verschenken oder neutral bewerten lassen für die eigene Vermögensaufstellung.
Immobiliengutachten sind von zentraler Bedeutung für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie. In den letzten Jahren kamen aber immer mehr Gründe bzw. Anlässe für die Notwendigkeit von einem neutralen und rechtssicheren Verkehrswertgutachten hinzu, diese sind z.B. bei Scheidung, Ermittlung von Zugewinn, Vererbung, Nachlass, Erbschafssteuerberechnung, Schenkungssteuerberechnung, Vorlage bei Gericht, Vorlage bei Finanzamt, Vorlage bei Pflegekasse, Nachlassgericht, Amtsgericht, Vormundschaftsgericht oder sonstigen Behörden.
Mit geschultem Auge beurteilen Immobiliengutachter den Zustand einer Immobilie und ermitteln im Rahmen von einem Immobiliengutachten den Immobilienwert, Marktwert oder Verkehrswert. Auch Behörden, Gerichte und Versicherungen stützen sich bei ihren Entscheidungen häufig auf Immobiliengutachten. Und bei Streitigkeiten, etwa im Zusammenhang mit einer Scheidung, stellen Immobiliengutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Hierzu wird die Immobilie gründlich auf den Prüfstand gestellt und die individuellen Merkmale wie Lage, Größe und Ausstattung ausgewertet. In die Berechnung des Immobilienwertes wird schließlich noch die aktuelle Marktlage mit einbezogen, indem unter anderen die Verkaufsdaten vergleichbarer Objekte berücksichtigt werden.
Ihr DEKRA Sachverständiger für Immobilienbewertung
Was macht ein Sachverständiger für Immobilienbewertung?
Egal ob Wohnung oder Haus, Kauf oder Verkauf, das wichtigste ist immer das gleiche „Wie viel ist diese Immobilie wert?“
Wann immer diese Frage gestellt wird, muss ein Immobiliengutachten eingeholt werden. Denn für den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie spielen viele Faktoren eine Rolle. Als Laie kann man da leicht viele Sachen übersehen und unter- oder überschätzen.
Die Zertifizierung nach festen Normen und langjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet garantieren eine professionelle Immobilienbewertung. Bei der Verkehrswertermittlung werden auch Schäden, Wertminderungen oder Werterhöhungen sachgerecht berücksichtigt.
Bei der Ermittlung des Verkehrswertes spielt es keine Rolle, wofür die Immobilienbewertung erstellt wird. Egal ob für eine Immobilienkaufberatung, ein geerbtes Wohnhaus oder ein Mietshaus, ein Gutachten schafft immer Klarheit. Ob Privatkunde, Geschäftskunde oder öffentliche Verwaltung!
Wertgutachten werden nach der Qualität bemessen, die sie haben. So ist die Begründung eines Gutachtens das wichtigste Element jeder Gutachtertätigkeit. Es kommt nicht allein darauf an, dass ein Gutachten im Ergebnis richtig ist, es muss auch richtig begründet sein und für jeden Verbraucher nachvollziehbar und nachprüfbar sein.
In vielen dieser Fälle (vor allem bei Gutachten für Ämter) ist ein rechtsgültiges anerkanntes Immobiliengutachten von einem qualifizierten Sachverständigen erforderlich.
Professionelle Immobilienbewertung alleine reicht nicht, auch die Bewertung von Schäden an und in Gebäuden, sowie Schimmelpilzerkennung gehört zum Standard.
Die Begutachtung einer Immobilie - einer Wohnung, ein Haus, eines bebauten oder unbebauten Grundstücks - kann aus den unterschiedlichsten Gründen erforderlich werden: Sie benötigen einen fachmännischen Rat bei Kauf oder Verkauf, ein Schiedsgutachten soll einer Erbauseinandersetzung den Zündstoff nehmen, die steuerliche Bewertung eines geerbten Grundstücks ist zu überprüfen, für eine Modernisierung möchten Sie sich mit Hilfe eines Beleihungswertgutachtens den erforderlichen finanziellen Spielraum verschaffen.
Bei Immobilien handelt es sich in der Regel um längerfristige Investitionen. Da es dabei auch um eine Menge Geld geht, steht viel auf dem Spiel. Eine gute Immobilienkaufberatung und die Immobilienbewertung eines Fachmannes sind unerlässlich. Wird auf ein Immobiliengutachten verzichtet, zahlt man einen überhöhten Preis für die Immobilie und sieht sich am Ende auch noch zusätzlichen, ungeplanten Kosten für Reparaturen oder weitere Investitionen gegenüber. Das Gegenstück dazu wäre, dass Sie mangels zuverlässiger Informationen ein Haus unter seinem Marktwert verkaufen. Holen Sie sich eine fachliche Immobilienkaufberatung ein, um am Ende nicht mit diesen Problemen konfrontiert zu werden.
Wertschätzung, Wertermittlung, Immobilienbewertung, Verkehrswertberechnung etc.
Die Bewertungsstelle für im Auslands liegende Immobilien, ermittelt sachverständig den aktuellen und tatsächlichen Verkehrswert / Marktwert von einem Haus, Wohnung, Finca, Chalet, Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment, Appartement, Wohnhaus, Almhütte, Blockhaus, Holzhaus, Palais, Bungalow, Reihenhaus, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Fachwerkhaus, Villa, Strandvilla, Luxusvilla, Luxusimmobilie, Geschäftshaus, Mehrfamilienhaus, Bauernhaus, Zweifamilienhaus, Einfamilienhaus, Auslandsimmobilien, Ferienimmobilien, Eigentumswohnung, Bürogebäude, Landwirtschaftsgebäude oder einem bebauten oder unbebauten Grundstück.
Unsere Aufgabe als Sachverständiger für Immobilienbewertung ist es ein marktgerechtes und rechtssicheres Verkehrswertgutachten, oft auch als Wertgutachten, Expertise, Wertbescheinigung, Wertexpertise oder Kurzgutachten bezeichnet, für Immobilien in Spanien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Portugal, Niederlande, England, Irland, Schottland, Kroatien, Türkei, Griechenland, Malta, Zypern, Tunesien, Marokko, Ägypten, Südafrika, Dubai, Abu Dhabi, Liechtenstein, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Malediven, Seychellen, Thailand, Singapore, Hong Kong, Australien, USA, United States of Amerika, Amerika, Kanada, Brasilien, Argentinien, Bahamas, Bermudas, Dominikanische Republik, Karibik, Kuba, Jamaika, Cayman, Mexiko, zu erstellen.
Die Immobilienbewertung in Spanien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Portugal, Niederlande, England, Irland, Schottland, Kroatien, Türkei, Griechenland, Malta, Zypern, Tunesien, Marokko, Ägypten, Südafrika, Dubai, Abu Dhabi, Liechtenstein, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Malediven, Seychellen, Thailand, Singapore, Hong Kong, Australien, USA, United States of Amerika, Amerika, Kanada, Brasilien, Argentinien, Bahamas, Bermudas, Dominikanische Republik, Kuba, Jamaika, Cayman, Mexiko, wird immer wichtiger, denn viele Deutsche haben dort Wohnimmobilien im Besitz. Diese werden nicht selten an die Nachkommen vererbt und dann wird ein Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt wegen der Ermittlung der Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer benötigt. Auch im Falle eines Immobilienkaufes oder Immobilienverkaufes ist ein neutrales Gutachten über den Wert einer Immobilie in Spanien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Portugal, Niederlande, England, Irland, Schottland, Kroatien, Türkei, Griechenland, Malta, Zypern, Tunesien, Marokko, Ägypten, Südafrika, Dubai, Abu Dhabi, Liechtenstein, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Malediven, Seychellen, Thailand, Singapore, Hong Kong, Australien, USA, United States of Amerika, Amerika, Kanada, Brasilien, Argentinien, Bahamas, Bermudas, Dominikanische Republik, Kuba, Jamaika, Cayman, Mexiko, unabdingbar. Umgangssprachlich werden auch Immobiliengutachter als Wertermittler, Wertschätzer, Gutachter, Sachverständige oder Immobilienschätzer bezeichnet. Die Grundstückspreise Spanien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Portugal, Niederlande, England, Irland, Schottland, Kroatien, Türkei, Griechenland, Malta, Zypern, Tunesien, Marokko, Ägypten, Südafrika, Dubai, Abu Dhabi, Liechtenstein, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Malediven, Seychellen, Thailand, Singapore, Hong Kong, Australien, USA, United States of Amerika, Amerika, Kanada, Brasilien, Argentinien, Bahamas, Bermudas, Dominikanische Republik, Kuba, Jamaika, Cayman, Mexiko, differieren erheblich, daher ist bei jedem Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Portugal, Niederlande, England, Irland, Schottland, Kroatien, Türkei, Griechenland, Malta, Zypern, Tunesien, Marokko, Ägypten, Südafrika, Dubai, Abu Dhabi, Liechtenstein, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Malediven, Seychellen, Thailand, Singapore, Hong Kong, Australien, USA, United States of Amerika, Amerika, Kanada, Brasilien, Argentinien, Bahamas, Bermudas, Dominikanische Republik, Kuba, Jamaika, Cayman, Mexiko, ein Sachverständigengutachten sinnvoll.