Die Honorarordnung - marktgerecht, transparent und fair!
Fairness, Zuverlässigkeit und Transparenz ist für die BEWERTUNGSSTELLE FÜR IMMOBILIEN – das A und O. Wir sehen keinen Grund unseren Kunden irgendetwas – nur um beauftragt zu werden – vorher zu verschleiern. Bei uns wissen unsere Kunden genau woran sie sind und was sie schließlich auch für die Tätigkeit des Sachverständigen für Immobilienbewertung bezahlen müssen.
Vorsicht vor Billig-Gutachten oder kostenlosen Wertemittlungen
Das Internet ist Fluch und Segen gleichzeitig, daher ist es auch ein Tummelplatz von Betrügern oder unseriösen Firmen. Der Begriff „Sachverständiger“ ist gesetzlich nicht geschützt, so dass ich Jeder – wirklich JEDER – Sachverständiger nennen kann! Die Wertermittlung einer Immobilie ist ein umfangreiches und komplexes Vorhaben, wo rechtliche Vorschriften, Gesetze und Richtlinien sachverständig eingehalten werden müssen. Dies ist für einen Laien nicht möglich! Oft werden sogenannte „Immobiliengutachten“ im Internet für 250-350 Euro angeboten. Kein seriöser Sachverständiger kann eine Wertermittlung von Immobilien, die einen Arbeitsumfang von 1-2 Wochen umfasst, für diesen Preis anbieten, denn nach Steuer und Auslagen würde hier kein Cent übrig bleiben. Noch schlimmer ist die Tatsache, dass das Billiggutachten dem Auftraggeber oft nichts bringt, weil es z.B. falsch und fehlerhaft erstellt wurde, fehlerhafte Wertermittlungsstichtage oder Faktoren enthält, Nichtbeachtung von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen und und und!
Unsere Empfehlung: Immobilienbewertung nur vom Qualifizierten Sachverständigen!
Qualifizierte Immobilienbewertung jetzt anfordern:
Hier können Sie sich einen Überblick über die Honorargestaltung bei der Immobilienbewertung verschaffen. Da jede Immobilie ein Unikat ist, werden auch die Honorare immer gesondert nochmals gestaltet. Unsere Kunden wissen immer was sie für die Tätigkeit des Immobiliengutachters bezahlen müssen.
Unser Motto: marktgerecht, transparent und fair!
Bitte beachten Sie auch die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB).
Die Verkehrswertermittlung von Immobilien tritt immer mehr in den Vordergrund, da sehr viele Immobilien wegen Scheidung, Trennung, Erbschaft, Todesfall, Verkauf oder privaten Einigungen neutral und sachverständig bewertet werden müssen.
Die Entscheidungsfrage, ob ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB oder eine kostengünstige Kurzbewertung, Kurzgutachten bzw. Verkehrswertexpertise ausreicht, ist:
Wofür wird das Verkehrswertgutachten bzw. Immobiliengutachten benötigt?
1 - Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB
2 - Kostengünstige Verkehrswertexpertise / Kurzbewertung
Die Mietwertermittlung von Immobilien wird immer wichtiger, da viele Mieterhöhungen nur durch eine fundierte Grundlage möglich sind.
Diese Grundlage bietet ein rechtssicheres Mietwertgutachten für Immobilien!
Mediation / Schlichtung bei Immobilienstreitigkeiten
Prüfungen / Berechnungen / Zeichnungen
Beratung / Service / sonstige Dienstleistungen
Die jeweilige Honorierung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand pro Stunde oder nach individueller Vereinbarung im Auftrag. Eventuelle evtl. Reisekosten oder sonstiger Kosten exklusive.