Bewertungsstelle für Immobilien - Verkehrswertermittlung!

Immobilienbewertung zum Festpreis!

Verkehrswertermittlung von Immobilien - neutral, marktgerecht und rechtssicher!

Wir – die BEWERTUNGSSTELLE FÜR IMMOBILIEN – sind als Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 in allen deutschen Bundesländern sowie auf allen deutschen Inseln für die neutrale und rechtssichere Verkehrswertermittlung von Immobilien tätig.

Sie benötigen ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten z.B. für die Zugewinnermittlung bei Scheidung, zur Vorlage beim Finanzamt oder Behörden? Sie wollen den Wert Ihre Immobilie wegen Verkauf oder privaten Einigungen neutral ermitteln lassen? Oder benötigen Sie nur eine kostengünstige Kurzbewertung bzw. Verkehrswertexpertise?

Durch unsere Orts- und Marktkenntnisse in Deutschland ist es uns möglich, detaillierte und rechtssichere Gutachten für Immobilien nach den aktuellen Richtlinien rechtssicher zu erstellen.

Unsere Kunden können bei der kompletten Auftragsabwicklung auf Zuverlässigkeit, Neutralität sowie 100% Diskretion vertrauen!

 

Gerne beraten wir Sie zur Immobilienbewertung unverbindlich näher!

Fordern Sie jetzt Ihre Immobilienbewertung an:

 Unser Tipp:

In vielen Fällen sind die anfallenden Honorarkosten für die Immobilienbewertung bzw. für das Verkehrswertgutachten für Immobilien sogar steuerlich absetzbar.

Auch eine Steuerersparnis bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer ist möglich!

 

 

 

Die Wertermittlung einer Immobilie in z.B. München, Regensburg, Frankfurt, Berlin, Hamburg, Leipzig, Köln, DüsseldorfSylt an der NordseeRügen oder Usedom an der OstseeRottach-Egern am TegernseeStarnberg am Starnbergersee, wie z.B. einer Wertermittlung von einem Haus, einer Wohnung, einem Studentenapartment, einem Bauernhof, einem Schloss oder HerrenhausGewerbeimmobilien oder von einem unbebauten Grundstück ist ein komplexes und umfangreiches Vorhaben.

Es müssen alle wertrelevanten Aspekte, wie die Lage, die örtlichen Grundstückspreise und auch die jeweilige Marktlage genau analysiert und bewertet werden und in einem VerkehrswertgutachtenVerkehrswertexpertise bzw. Kurzbewertung oder Mietgutachten niedergeschrieben werden.

Sie besitzen eine Immobilie in Deutschland und möchten den Verkehrswert wegen Scheidung, Trennung oder Kauf oder Verkauf wissen? Sie benötigen für die Berechnung der Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, etwaiger Pflichtteilsansprüche, Erbregelung, ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie in Deutschland? Oder Sie möchten für private Regelungen den Marktwert / Verkehrswert einer Immobilie in Deutschland kennen und diesen neutral bescheinigt wissen? Der Wert einer Immobilie in Deutschland ist bekanntlich von der Lage abhängig, daher überlassen Sie nichts dem Zufall. Die BEWERTUNGSSTELLE FÜR IMMOBILIEN ist Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Wertermittlung von Immobilien in Deutschland.

Wir sind u.a. in den Büros in Burglengenfeld bei Regensburg, in Bad Wiessee am Tegernsee und in Prien am Chiemsee persönlich vor Ort.

Die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken in Deutschland ist Aufgabe sachkundiger Wertgutachter / Sachverständiger, die auch als Schätzer bezeichnet werden. So finden sich viele Bezeichnungen wie Bewerter, Hausgutachter, Hausschätzer, Immobiliengutachter, Grundstückswertermittler, Immobilienbewerter, Wohnungsschätzer etc., die allesamt das Gleiche meinen: Eine Person mit besonderer Fachkunde, die den Wert einer Immobilie in Deutschland schätzt. Sind Sie auf der Suche nach einem Immobiliengutachter, Immobiliensachverständigen, Immobilienwertgutachter in Deutschland? Sie wollen ein Haus kaufen in Deutschland? Sie wollen eine Immobilie verkaufen in Deutschland? Sie wollen den Wert Ihrer Immobilien in Deutschland kennen?

Unsere Leistungen sind die Erstellung von einem Verkehrswertgutachten für Immobilien, Wertgutachten für Immobilien, Gutachten, Verkehrswertexpertise für Immobilien, Expertise, Wertermittlung von Immobilien, Gutachten für Immobilien, Immobiliengutachten, Immobilienwertermittlung, Bodenwertermittlung, Grundgutachten, Bodengutachten, Grundstücksgutachten, Gerichtsgutachten, Gutachten für Scheidung, Scheidungsgutachten, Gutachten bei Erbschaft, Gutachten für Zugewinnermittlung, Gutachten für Erbschaftssteuerberechnung, Sachwertermittlung, Vergleichswertermittlung, Ertragswertermittlung, Wertermittlung von Luxusimmobilien, Verkehrswertschätzung, Wertschätzung von Immobilien, Gutachten vom zertifizierten Immobiliengutachter.

Ihr zuverlässiger Immobiliengutachter in Deutschland.

 

 


Marktgerechte und qualifizierte Immobilienbewertung

Was macht ein Sachverständiger für Immobilienbewertung?

Egal ob Wohnung oder Haus, Kauf oder Verkauf, das wichtigste ist immer das gleiche „Wie viel ist diese Immobilie wert?“

Wann immer diese Frage gestellt wird, muss ein Immobiliengutachten eingeholt werden. Denn für den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie spielen viele Faktoren eine Rolle. Als Laie kann man da leicht viele Sachen übersehen und unter- oder überschätzen.

Die Zertifizierung nach festen Normen und langjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet garantieren eine professionelle Immobilienbewertung. Bei der Verkehrswertermittlung werden auch Schäden, Wertminderungen oder Werterhöhungen sachgerecht berücksichtigt.

Bei der Ermittlung des Verkehrswertes spielt es keine Rolle, wofür die Immobilienbewertung erstellt wird.  Egal ob für eine Immobilienkaufberatung, ein geerbtes Wohnhaus oder ein Mietshaus, ein Gutachten schafft immer Klarheit. Ob Privatkunde, Geschäftskunde oder öffentliche Verwaltung!

Wertgutachten werden nach der Qualität bemessen, die sie haben. So ist die Begründung eines Gutachtens das wichtigste Element jeder Gutachtertätigkeit. Es kommt nicht allein darauf an, dass ein Gutachten im Ergebnis richtig ist, es muss auch richtig begründet sein und für jeden Verbraucher nachvollziehbar und nachprüfbar sein.

In vielen dieser Fälle (vor allem bei Gutachten für Ämter) ist ein rechtsgültiges anerkanntes Immobiliengutachten von einem qualifizierten Sachverständigen erforderlich.

Professionelle Immobilienbewertung alleine reicht nicht, auch die Bewertung von Schäden an und in Gebäuden, sowie Schimmelpilzerkennung gehört zum Standard.

Die Begutachtung einer Immobilie - einer Wohnung, ein Haus, eines bebauten oder unbebauten Grundstücks - kann aus den unterschiedlichsten Gründen erforderlich werden: Sie benötigen einen fachmännischen Rat bei Kauf oder Verkauf, ein Schiedsgutachten soll einer Erbauseinandersetzung den Zündstoff nehmen, die steuerliche Bewertung eines geerbten Grundstücks ist zu überprüfen, für eine Modernisierung möchten Sie sich mit Hilfe eines Beleihungswertgutachtens den erforderlichen finanziellen Spielraum verschaffen. Bei Immobilien handelt es sich in der Regel um längerfristige Investitionen. Da es dabei auch um eine Menge Geld geht, steht viel auf dem Spiel. Eine gute Immobilienkaufberatung und die Immobilienbewertung eines Fachmannes sind unerlässlich. Wird auf ein Immobiliengutachten verzichtet, zahlt man einen überhöhten Preis für die Immobilie und sieht sich am Ende auch noch zusätzlichen, ungeplanten Kosten für Reparaturen oder weitere Investitionen gegenüber. Das Gegenstück dazu wäre, dass Sie mangels zuverlässiger Informationen ein Haus unter seinem Marktwert verkaufen. Holen Sie sich eine fachliche Immobilienkaufberatung ein, um am Ende nicht mit diesen Problemen konfrontiert zu werden.


Gutachter für Immobilien

Öffentliche Bestellung und Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 sind gleichwertig

Die Gleichwertigkeit von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach DIN ISO 17024 ist seit 2017 nun auch gerichtlich untermauert.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob das Gericht einen Gutachter hinzuziehen kann, der zwar nicht öffentlich bestellt, jedoch nach 17024 zertifiziert ist.

In seinem Urteil betonte das Gericht, dass die Zertifizierung nach DIN ISO 17024 einen Nachweis der Sachkunde darstellt und somit der öffentlichen Bestellung in nichts nachstehe. Der Antrag, einen Sachverständigen nicht anzuerkennen, weil er nicht öffentlich bestellt ist, wurde zurückgewiesen.

In seiner Argumentation folgerte das Gericht, dass eine fehlende öffentliche Bestellung kein Hinweis auf eine fehlende Sachkunde sei und dass ferner jedes Gericht frei in der Benennung eines geeigneten Sachverständigen sei. Laut Vorschrift in Paragraph 404 Abs.2 ZPO sei zwar ein öffentlich bestellter Sachverständiger vorzuziehen - allerdings handle es sich hierbei nur um eine Ordnungsvorschrift.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart mit einem Verweis auf die ZPO als nicht zulässig erklärt. Laut ZPO erfolgt die Bestimmung des Sachverständigen durch das Gericht und diese Entscheidung sei nicht anfechtbar. (ZPO 245 §404 Abs. 1 und § 490 Abs. 2). Die Entscheidung des Landgerichts Hechingen 1 OH 19/15 vom 19.07.2017 wurde somit bestätigt.

Für Sie als nach DIN ISO 17024 zertifizierter Sachverständiger bedeutet dieses Urteil, dass Sie bezüglich der Anerkennung Ihrer Qualifikation einem öffentlich bestellten Sachverständigen in jeder Hinsicht gleichzusetzen sind.

 

Immobilienbewertung in Deutschland!

Verkehrswertermittlung von Immobilien in Deutschland vom Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein Westfalen, Niedersachsen, Saarland, Berlin, Hamburg und Bremen.

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